Das neue Jahr bringt eine Vielzahl aufregender Neuerungen und Veränderungen für Familien in verschiedensten Bereichen mit sich, die unser tägliches Leben beeinflussen werden. Von finanziellen Änderungen über Unterstützungsleistungen bis hin zur Nachhaltigkeit.
Hier sind wichtigsten Änderungen, die Familien in diesem Jahr erwarten:
1 Kinderreisepass wird abgeschafft
Kinderreisepässe können ab Januar 2024 nicht mehr beantragt werden.
Das Dokument, das es bisher für Kinder unter 12 Jahren gab, wird ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Dieser soll nun durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer, inkl. der Möglichkeit für weltweite Reisen, ersetzt werden. Dies bedeutet u.a. auch höhere Kosten bei der Beantragung: 37,50 € statt wie bisher 13 €
Wichtig: Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.
2 Höherer Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2024 um 360 €, also von 6024 € pro Kind (3012 € pro Elternteil) auf 6.384 € pro Kind (3192 € pro Elternteil).
Wichtig: Für die Freibeträge muss kein extra Antrag gestellt werden. Es reicht die Anlage „Kind“ bei der Steuererklärung auszufüllen, damit diese in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch lohnt sich die Steuerermäßigung durch den Kinderfreibetrag erst ab einem gemeinsamen Einkommen von über 80.000 €, ansonsten wären die 3000 € Kindergeld, günstiger.
3 Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
Ab April 2024 werden die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sinken.
Bisher erhalten Paare nur Elterngeld, wenn ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen max. 300.000 € pro Jahr beträgt. Alleinerziehende erhalten Elterngeld bis zu einem Einkommen von 250.000 € pro Jahr. Diese Regelung gilt bis 31.03.2024.
Danach wird die Einkommensgrenze in zwei Schritten zunächst auf ein jährliches Einkommen von 200.000 € (gilt für Paare und Alleinerziehende) und ab Mai 2025 auf 175.000 € für Paare und 150.000 € für Alleinerziehende gesenkt.
4 Kinderzuschlag steigt
Um Eltern, mit geringem Einkommen, finanziell zu unterstützen, erhalten diese monatlich einen Kinderzuschlag. Ab Januar 2024 wird der monatliche Höchstbetrag von 250 € auf 292 € pro Kind erhöht.
Wichtig: Bestehende Anträge müssen nicht erneut eingereicht werden, die Anpassung erfolgt automatisch durch die Familienkasse.
5 Kindergeld
Für das Jahr 2024 ist keine Erhöhung des Kindergeldes geplant und wird weiterhin 250 € pro Monat betragen.
6 Steuerfreibetrag wird erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag der Einkommensteuer, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt 2024 für Verheiratete auf 23.658 € und für Ledige auf 11.784 € (+180 €). Zudem ist der Spitzensteuersatz von 42% erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 € fällig.
Weiter können Eltern, die ein Kind finanziell unterstützen, für welches sie kein Kindergeld mehr bekommen, die Unterstützung als außergewöhnliche Belastung von bis zu 11.604 € von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Kinder, die ihre Eltern unterstützen. Dabei gibt es zwei Einschränkungen:
- Die zahlende Person darf kein Vermögen von 15.500 € besitzen, wenn sie die Unterstützung als außergewöhnlichen Belastungen absetzen möchte.
- Verdient der Empfänger des Geldes mehr als 624 € pro Jahr, senkt jeder weitere Euro den abziehbaren Höchstbetrag um einen Euro.
7 Mindestunterhalt steigt
Im Jahr 2024 steigt der Unterhalt für getrenntlebende Familien. Dabei überweisen Unterhaltszahler gem. der Düsseldorfer Tabelle, künftig mindestens folgende Beträge ans andere Elternteil:
- Für Kinder von 0 bis 5 Jahren monatlich: 480 € (statt wie bisher 437 €)
- Für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich: 551 € (statt wie bisher 502 €)
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich: 645 € (statt wie bisher 588 €)
Gleichzeitig steigt jedoch auch der Eigenbedarf, sodass für nichterwerbstätige Unterhaltsschuldner künftig 1200 € und für erwerbstätige Unterhaltsschuldnern 1450 € gelten.
Wenn Alleinerziehende vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen, erhalten Alleinerziehende einen Unterhaltsvorschuss.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss:
- Für Kinder von 0 bis 5 Jahren monatlich: 230 € (statt wie bisher 187 €)
- Für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich: 301 € (statt wie bisher 252 €)
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich: 395 € (statt wie bisher 338 €)
8 Weniger gemeinsame Elternzeit
Bislang konnten Eltern zwei Monate gemeinsam im Elternzeit gehen (sog. Partnermonate), d.h. die Eltern konnten selbst entscheiden, ob sie die Zusatzmonate gleichzeitig oder nacheinander nehmen wollen. Dies ändert sich im April 2024, denn ab diesem Jahr können sie zwar wie bisher von zwölf auf 14 Monate aufstocken, jedoch muss einer dieser zwei Monate in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes genommen werden und nur dann bekommt man auch parallel Elterngeld. Der weitere Zusatzmonat muss dann allein genommen werden, während der andere Partner arbeitet.
Wichtig: Diese Änderung gilt nicht für Frühchen oder Mehrlingsgeburten.
9 Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld
Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben im neuen Jahr Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage, statt wie bisher auf 10 pro Kind und Elternteil im Jahr. Bei mehreren Kindern können bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt wie bislang 20 Arbeitstage pro Kind oder bis zu 70 Arbeitstage bei mehreren Kindern.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt i.d.R. 90% des Nettoarbeitsentgelt.
Wird das Kind stationär behandelt gibt es nun einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dabei benötigen Eltern ab 2024 erst ab dem vierten Krankentag eine ärztliche Bescheinigung für Kinderkrankengeld.
Bereits seit dem 18. Dezember 2023 erhalten Eltern telefonisch eine ärztliche Bescheinigung, ohne die Praxis aufsuchen zu müssen.
Wichtig: Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, ist ausgelaufen.
10 Mehr Geld für Schulbedarf
Um Schulmaterialien für Kinder zu kaufen, erhalten Eltern, die Sozialhilfe erhalten oder den Kinderzuschlag/Wohngeld beziehen, ab 2024 höhere Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Im Vergleich zu 2023 erhöhen sich die Beiträge um etwa 12% je Schulhalbjahr.
Im ersten Schulhalbjahr stehen den Eltern für die Anschaffung nun 130 € (+14 €) und im zweiten Schulhalbjahr 65 € (+7 €) zur Verfügung.
Weitere Änderungen
Darüber hinaus wird es auch weitere Änderungen im Bereich Lebensunterhaltungskosten und Nachhaltigkeit geben, u.a. die Steigerung des Bürgergelds, der Renten und des Mindestlohns, das Inkrafttretens des Heizungsgesetztes, die Einführung des Pfands auf Einweg-Milchflaschen sowie die Einführung der „Tethered Cap“ für Plastikflaschen. Zudem werden die CO2-Preise (+15 € pro Tonne) steigen, welche sich auf die Benzin, Gas- und Heizkosten auswirken werden.
Das Jahr 2024 verspricht auf jeden Fall eine aufregende Zeit, mit vielen aufregenden Neuerungen. Es bleibt spannend zu beobachten, ob und wie diese Entwicklungen unser Leben verbessern und verändern werden.
Was haltet ihr von den Änderungen? Teilt gerne eure Meinung in den Kommentaren.
Quellen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/spuerbare-verbesserungen-fuer-familien--234802
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